Grüß Gott, sehr geehrter Herr Bundesvorsitzender Posselt,
liebe Landsleute und Mitglieder im Bezirksvorstand.
Nach nochmaliger Auswertung des Gerichtsverfahrens vom 26.06.2018 und in Anbetracht des Bemühens des Richters einen möglichen Kompromiss auszuloten, komme ich zu folgendem Vorschlag, den ich Euch zu diskutieren bitte.
Der Vorschlag des Richters war, zur gültigen Satzung ein „Erläuterungsdokument“ zu erstellen, so zusagen eine Präambel zu verfassen. Dieser Vorschlag wäre, nach meiner Auffassung, die einzige Möglichkeit den § 3 so zu erläutern, wie er gemeint ist und würde das Trauerspiel um eine Satzungsänderung beenden.
Dazu folgendes:
Es steht, laut Bescheid des Registergerichts fest, dass der §3 der Satzung, der ja auch den Zweck und das angestrebte Ziel beinhaltet, nur mit der Zustimmung aller SL-Mitglieder, geändert werden kann.
In dieser Präambel sollte folgendes enthalten sein:
Liebe Landsleute,
wir haben ja, bei der letzten Vorstandssitzung, über einen Satzungskompromiss beratschlagt und auch bei der Landesversammlung wurde das von unseren „Wolfratshausern“ thematisiert. Wir haben bereits 2015 diese Änderung, bzw. das Verschwinden des §3 aus der Satzung abgelehnt, weil das eine Kapitulation des Rechts vor dem Unrecht wäre, die nur einstimmig von allen SL-Mitgliedern beschlossen werden könnte. Das wurde uns, nicht nur vom RG-Gericht bestätigt, sondern auch das OLG war dieser Auffassung.
Laut Posselt klingt die Formulierung Wiedergewinnung nach Gewalt und Rückeroberung, was die Urväter der Satzung sicher nicht so gemeint haben. Die Forderung nach Restitution oder gleichwertigen Ersatz wird als Schreckensszenario für die derzeitigen Bewohner der Liegenschaften bewusst missbraucht. um den Verständigungsprozess zu erschweren und die Leute in Angst und Schrecken vor Enteignung durch die Vertriebenen zu versetzen. Das alles könnte mit der vom Richter vorgeschlagenen Präambel, unter Beibehaltung der Satzung und des Satzungszwecks ad Absurdum geführt werden.
Liebe Freunde, wir haben nicht nur Urlaubszeit, sondern wir brauchen auch eine gewisse „Auszeit“ um uns, von unseren zahlreichen Ehrenamtspflichten, zu erholen. Wir werden Ende August eine Vorstandssitzung einberufen, in der wir rechtzeitig vor den Landtagswahlen und der auf Oktober verschobenen Bundesversammlung über diesen Komplex und den dann vorliegenden Rückmeldungen der Parteien auf unsere Wahlprüfsteine, diskutieren können. Bis dahin liegt ja auch das Urteil über die Gültigkeit der Bundesversammlung von August 2017 vor, so dass wir auch darüber diskutieren sollten. Dieses Mail ist vor allem an den Vorsitzenden der SL Bernd Posselt gerichtet, denn dem geht es ja auch hauptsächlich an. Euch bitte ich, mir per Mail Eure Stellungnahme zuzuleiten, um ein Meinungsbild zu den Vorschlägen zu erhalten. Eure Adressen, sind wegen das Datenschutzes, nicht offen angegeben, wofür ich um Verständnis, bitte.
Erholsame Sommertage wünscht Euch und Euren Familien
Johann Slezak (Sudeten-Bayer)
Bis heute 02.08.2018 kein Antwort von Posselt oder den Vorstand erhalten.
Johann Slezak
Aubing-Ost-Straße 88
81245 München
johann.slezak@sudeten-bayern.de
Tel. +49 172 8193826