Antrag: Satzungs-Zweckergänzung

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Bitte kopiert den Antrag und legt ihn bei Euren Veranstaltungen aus.


Grüß Gott sehr geehrte Landsleute,

 ab dem 07.10.2018 beginnen die Tage der Heimat, an denen sich viele unserer Mitglieder, aber auch Freunde aus dem BdV treffen. Das wäre die Gelegenheit unseren Satzungskompromiss bekannt zu geben und zu verteilen, denn wie Ihr wisst findet am 27./28.10.2018 erneut eine Bundesversammlung statt. Ihr alle kennt den Streit um die Satzungs-bzw. Zweckänderung, der nun schon seit 2015 währt und durch einige Gerichtsinstanzen, mit unterschiedlichen Urteilen, gegangen ist.

Die letzte Entscheidung des Einzelrichters vom Landgericht München, gibt der von der Bundesversammlung beschlossenen Satzungsänderung, die angeblich keine Zweckänderung wäre, statt. Gegen diese Entscheidung, hat Landsmann Rüdiger Stöhr durch RAW von Herget, vorsorglich Berufung eingelegt. Es ginge also noch weiter mit dem Rechtsstreit und möglicherweise wechselnden Urteilen, wenn nicht doch noch ein Satzungskompromiss, der den Zweck unangetastet lässt, gefunden wird.

Wir, die Bezirksgruppe Oberbayern, haben auf Antrag der KG. Bad Tölz-Wolfratshausen unter Federführung von Landsfrau Dr. Dorith Müller und Johann Slezak mit Einbeziehung der Initiatoren und Delegierte der Bundesversammlung so einen Kompromiss erarbeitet und wie wir meinen die richtigen Formulierungen der strittigen §3C und 3d gefunden, die alle unsere Forderungen in „friedlicher“ Form, beinhalten, ja, sogar noch verdeutlichen.

 Dieser Kompromiss vermeidet die Formulierungen, die laut Posselt als „Kampfbegriffe“ wie „Wiedergewinnung, Restitution, oder gleichwertiger Ersatz“ gewertet werden können. Diesem Kompromiss könnten an sich die gesamten Delegierten der Bundesversammlung zustimmen, denn damit wäre keine Zweckänderung verbunden. Sogar Posselt müsste dem zustimmen, denn er verkündet ja immer wieder „wir verzichten auf nichts“. Diesem „auf nichts“ würde in der Neufassung des § 3c und 3d Rechnung getragen.

 

Liebe Landsleute, wir haben immer dafür plädiert bei so gewichtigen Änderungen einen Mitgliederentscheid, wie ihn ja auch das BGB fordert, herbeizuführen. Das wurde vom Bundesvorstand leider abgelehnt. Wir legen auf Eure Meinung großen Wert, deshalb senden wir Euch den Antrag, der am 09.10.2018 bei dem Präsidenten der Bundesversammlung eingereicht wird, zur Kenntnis und zur Stellungnahme zu. Bitte teilt uns Eure Meinung mit, die ist uns sehr wichtig, Ihr könnt sie aber auch direkt dem Präsidenten der Bundesversammlung mitteilen. Adresse:

Herrn Reinfried Vogler, Präsident der Bundesversammlung, Hochstraße 8, 81669 München.

Briefe an den Bundesvorstand oder gar an die Sudetendeutsche Zeitung sind da sinnlos, wie Ihr ja wisst.

Ihr, liebe Mitglieder seit gefragt, denn Ihr seid der Souverän im Verein „Sudetendeutsche Landsmannschaft.“ Bitte nehmt Stellung und sagt Eure Meinung.

Es geht nicht nur um unsere Rechte, sondern auch darum, mit einem Verzicht auf unsere Rechte einen Bezugsfall für künftige Vertreiber zu geben, auf den sie sich berufen können.  

Bitte kopiert den Antrag und legt ihn bei Euren Veranstaltungen aus,

 Glück AUF

 Hans Slezak